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Hinweise zur erweiterten Tastatursteuerung finden Sie unter Barrierefreiheit!
Thomas Waldvogel
Wasserburger Straße 3
83556 Griesstätt
Tel: 08039 902345
E-Mail: seniorenbeauftragter@griesstaett.de
E-Mail: thomas.waldvogel@lra-rosenheim.de
Jeweils am ersten Donnerstag im Monat um 13.30 Uhr im Jugendheim.
Immer 14-tägig am Mittwoch von 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr im Café Zeilinger.
Spiele ausprobieren, oder auch nur zuschauen und einen gemütlichen Nachmittag in Gesellschaft verbringen. Entdecken Sie in humorvoller Runde die Freude am Spielen.
Bei Fragen wenden Sie sich an Anneliese Maier, Telefon 08039 2940.
Wegweiser für Senioren und Notfallmappe des Landkreises Rosenheim
Die Wohnberaterin oder der Wohnberater Ihrer Gemeinde und auch die Fachstelle Wohnberatung bieten Ihnen dazu gerne Tipps an! Kompetent, unverbindlich und kostenfrei!
Hier ein paar Beispiele:
Kranken- und Pflegekassen, der Freistaat Bayern, die KfW-Bank geben Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse.
Fachstelle Wohnberatung im Landratsamt Rosenheim
Brigitte Neumaier
Telefon: 08031 392 2281
E-Mail: brigitte.neumaier@lra-rosenheim.de
Der Bezirk Oberbayern ist für die Bürgerinnen und Bürger in Stadt und Landkreis Rosenheim wohnortnah erreichbar: Im Pflegestützpunkt Rosenheim beraten wir vertraulich und kompetent zu unseren sozialen Leistungen. Unsere Beratung vor Ort richtet sich an Menschen mit Pflegebedarf und Menschen mit Behinderungen sowie deren Angehörige.
Wir informieren und unterstützen bei allen Fragen rund um die Antragstellung, bei der Suche nach einer geeigneten Einrichtung sowie zur Art und Dauer der Hilfegewährung. Im Mittelpunkt der Beratung steht das individuelle Wunsch- und Wahlrecht – mit dem Ziel, die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft bestmöglich zu verwirklichen. Selbstverständlich arbeiten wir intensiv mit dem Landratsamt und der kreisfreien Stadt Rosenheim sowie dem örtlichen Sozialwesen zusammen.
Wie erreichen Sie unsere Vor-Ort-Beratung?
Die Mitarbeitende des Bezirks, Martina Schmaderer, berät Sie gerne individuell, kompetent und vertraulich zu allen Leistungen des Bezirks Oberbayern – an zwei Tagen pro Woche.
Die Vor-Ort-Beratung befindet sich hier:
Pflegestützpunkt Rosenheim
Wittelsbacherstraße 38, 83022 Rosenheim
Wir bieten Ihnen jeden Mittwoch eine offene Sprechzeit von 10-12 Uhr an. Auch außerhalb dieser Sprechzeit stehen wir Ihnen jeden Mittwoch für persönliche Beratungstermine zur Verfügung.
Weitere persönliche Beratungstermine reservieren wir für Sie jeweils am Freitag. Hier ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Wo können Sie einen Termin vereinbaren?
Bitte wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung an:
Telefon: 089 2198-21061 (Montag bis Freitag) oder
E-Mail: beratung-ro@bezirk-oberbayern.de
Die Beratung ist für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos.
Über die sozialen Leistungen des Bezirks Oberbayern können Sie sich auf www.bezirk-oberbayern.de informieren. Dort finden Sie auch alle Anträge, Formulare und Publikationen zum Herunterladen.
Wer kennt das nicht – die Fernsehsendung ist eigentlich sehr interessant, doch die Musik im Hintergrund ist so laut, dass das Gesprochene kaum noch gehört wird. Den Ton lauter zu stellen, bringt nichts, denn dann wird auch das Hintergrundgeräusch noch dominanter. Irgendwann ist man dann so verärgert, dass man das TV-Gerät ausschaltet.
Zum Glück haben sich genügend Zuschauer:innen bei den Sendern beschwert. Und die Mühe hat sich gelohnt: Nun gibt es die neue Audio-Option „Klare Sprache“!
Seit 1. Juni 2022 bieten Das Erste HD sowie NDR, WDR und rbb diese Audio-Spur an, ab 1. September 2022 dann auch BR, hr, mdr, Radio Bremen, SWR, SR und One.
Die „Klare Sprache“ vermindert Hintergrund- und Nebengeräusche, während die Sprache parallel in den Vordergrund tritt, und sorgt somit für bessere Sprachverständlichkeit. Von dieser optimierten Audio-Spur profitieren nicht nur (die oftmals schlechter hörenden) Großeltern, es wird ein Fernseh-Hörerlebnis für alle!
Nun zur Einstellung:
Im Audiomenü der Fernbedienung – zusätzlich zur Auswahl „Original-Ton“, „Audiodeskription“ und „Mehrkanalton“ – die Option „Klare Sprache“ auswählen. Dafür sind keine neuen oder speziellen Geräte erforderlich, allerdings gestaltet sich die Einstellung je nach Marke des TV-Geräts unterschiedlich.
Für die verbreitetsten TV-Geräte ist eine Übersicht zur Einstellung von „Klare Sprache“ zu finden unter:
https://www.ard-digital.de/klare-sprache
https://www.ard-digital.de/klaresprache-geraete/contentblocks
Falls man doch Geld für besseren TV-Sound ausgeben möchte: eine kostenpflichtige Alternative finden Sie unter www.hdsx.com.
Bei allen Fragen zum Thema Schwerhörigkeit wenden Sie sich an uns:
EUTB Startklar
Innstraße 44
83022 Rosenheim
Tel.: 08031 221 580 4
E-Mail: eutb@startklar-soziale-arbeit.de
Nutzen Sie dabei die Möglichkeit, Barrieren abzubauen. Und schaffen Sie so mehr Komfort für sich und die ganze Familie, für sofort und für´s Älterwerden.
Nur einige Anregungen:
Informieren Sie sich vor Beginn der Renovierungsmaßnahme über eventuelle Zuschussmöglichkeiten der KfW-Bank zur Barrierereduzierung. Für das Jahr 2023 stehen voraussichtlich erneut Fördergelder zur Verfügung.
Weitere Tipps erhalten Sie unverbindlich und kostenfrei durch die Wohnberaterin oder den Wohnberater Ihrer Gemeinde oder
die Fachstelle Wohnberatung im Landratsamt Rosenheim
Pflegebedürftigen in Bayern ab Pflegegrad 2, unabhängig davon, ob sie daheim oder im Pflegeheim leben, gewährt die Bay. Staatsregierung das Landespflegegeld. Es beträgt 1000 € pro Jahr und wird nur in seltenen Fällen mit anderen Pflegeleistungen verrechnet. Als staatliche Fürsorgeleistung ist das Landespflegegeld eine nicht steuerpflichtige Einnahme. Auch Personen, deren Heimkosten von einem Sozialhilfeträger bezahlt werden, haben Anspruch auf das Landespflegegeld.
Pflegebedürftige erhalten damit die Möglichkeit, sich selbst etwas Gutes zu tun oder den Menschen eine finanzielle Anerkennung zukommen zu lassen, die ihnen am nächsten stehen z.B. Ihren pflegenden Angehörigen, Freunden, Helferinnen und Helfern.
Der Erstantrag muss bis spätestens zum 31.12. des Jahres bei der Landespflegegeldstelle eingereicht werden, für das laufende Pflegegeldjahr also bis 31.12.2022.
Für die Folgejahre wird die Leistung ohne neuen Antrag gewährt. Bei Änderungen, die den Leistungsanspruch betreffen, muss die Landespflegegeldstelle informiert werden.
Den Antrag und weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter http://www.landespflegegeld.bayern.de.
Antragsformulare gibt es auch beim
Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an
fragen.landespflegegeld@stmflh.bayern.de
oder per Telefon an Bayern Direkt, die Service-Stelle der Bayerischen Staatsregierung. Sie erreichen die Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung per Telefon unter 089 1222213 von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.
Mit der SOS-Dose sind im Notfall Ihre Retter schnell informiert. Das in der Dose enthaltene Infoblatt zu Ihrem Gesundheitszustand und anderen für den Notfall wichtigen Informationen hilft Ihren Rettern dabei, sich schnell einen Überblick zu verschaffen, wenn Sie selbst nicht in der Lage sein sollten, Auskunft zu geben. Die Dose sollte dann gut sichtbar in den Kühlschrank gestellt werden. Jeweils ein Aufkleber an der Wohnungs- und Kühlschranktür informieren die Retter, dass sich bei Ihnen eine SOS-Dose mit wichtigen Informationen im Kühlschrank befindet. Da in jeder Wohnung die Küche und damit der Kühlschrank leicht zu finden sind, kommen die Retter schnell an (lebens-)wichtige Informationen.
Gerne erhalten Sie in der Gemeindeverwaltung kostenfrei eine Notfalldose überreicht. Bitte melden Sie sich bei Frau Unger unter Telefon 08039 9056-31.
Der Pflegestützpunkt von Stadt und Landkreis Rosenheim ist Lotse und Wegweiser sowie Berater und Begleiter durch die komplexen Systeme des Pflege-, Sozial- und Gesundheitsbereichs.
Gemeinsam mit den Ratsuchenden finden die Beraterinnen individuelle Lösungen, unter Einbeziehung von persönlichen Wünschen und Ressourcen, durch eine umfassende, kostenfreie und neutrale Beratung nach § 7 a SGB XI, zu allen Themen der Pflege und zu Hilfen im Alter.
Wir sind Ansprechpartner für
Hier sind wir für Sie vor Ort:
Pflegestützpunkt für Stadt und Landkreis Rosenheim Wittelsbacherstraße 38, 83022 Rosenheim
Landkreis Rosenheim Tel.: 08031 392 – 2297
E-Mail: pflegestuetzpunkt@lra-rosenheim.de
und Stadt Rosenheim Tel.: 08031 365 - 8325
E-Mail: pflegestuetzpunkt@rosenheim.de
Folgende Außenstellen bietet der Pflegestützpunkt im Landkreis an:
Wasserburg Bürgerbahnhof
Bahnhofplatz 14, Telefon: 08031 392-2295
Mittwoch 08:00 – 12:00; Nachmittag nach Terminvereinbarung
Feldkirchen – Westerham Kinder & Bürgerhaus (KiWest),
Miesbacher Str. 13, I. Stock, Telefon: 08031 392-2293
Montag 08:00 – 12:00; Nachmittag nach Terminvereinbarung
Oberaudorf
Kufsteiner Str. 2, Telefon: 08031 392-2294
Mittwoch 08:00 – 12:00; Nachmittag nach Terminvereinbarung
Die Wohnberaterin oder der Wohnberater Ihrer Gemeinde oder auch die Fachstelle Wohnberatung unterstützt Sie dabei gerne und gibt kompetent, unverbindlich und kostenfrei weitere Informationen.
Fachstelle Wohnberatung im Landratsamt Rosenheim
Brigitte Neumaier
Telefon: 08031 392 2281
E-Mail: brigitte.neumaier@lra-rosenheim.de
Mal ganz ehrlich: Würden Sie eine oder mehrere der nachfolgenden Aussagen mit einem spontanen und herzhaften JA beantworten?
Dann holen Sie sich doch viele spannende Informationen zur Wohnraumanpassung bei speziell geschulten ehrenamtlichen Wohnberaterinnen und Wohnberatern. Das Ganze kostenfrei und selbstverständlich vertraulich. Rufen Sie uns an! Und zwar jetzt!
Terminvereinbarung über Ihren Seniorenbeauftragten der Gemeinde Griesstätt
oder
Mit zunehmendem Alter oder bei eintretenden Behinderungen verändern sich die Ansprüche an das Wohnen. Viele Wohnungen und Häuser entsprechen diesen veränderten Bedürfnissen jedoch nicht. Mit Hilfe von Wohnanpassungsmaßnahmen können bauliche Barrieren und Ausstattungsmängel beseitigt werden.
Der Landkreis Rosenheim baut flächendeckend für den gesamten Landkreis eine Wohnberatung auf. Hierzu wurden bereits für viele Gemeinden interessierte Bürgerinnen und Bürger gefunden, welche die Wohnberatung ehrenamtlich vor Ort übernehmen. Seit 01.04.2017 hat die Fachstelle Wohnberatung im Landratsamt mit Frau Brigitte Neumaier die Tätigkeit aufgenommen.
Die Aufgaben einer Wohnberaterin oder eines Wohnberaters sind sehr vielfältig. Sie informieren Bürgerinnen und Bürger darüber, wie Wohnraum alters- und behindertengerecht gestaltet werden kann. Sie beraten qualifiziert zur Anpassung der Wohnung und helfen bei der Entscheidungsfindung. Sie informieren über technische Hilfsmittel und Finanzierungsmöglichkeiten. Sie unterstützen bei der Antragstellung bei Kostenträgern.
Die ehrenamtlichen Wohnberater und –beraterinnen erhalten eine kostenfreie Einführungsschulung und werden fortlaufend durch die hauptamtliche Wohnberaterin des Landratsamtes unterstützt. Regelmäßige Austauschtreffen werden durchgeführt. Neben Interesse an diesem Tätigkeitsfeld sind Erfahrungen in einem technischen oder sozialen Beruf und ein Blick für praktikable Lösungen von Vorteil. Erforderlich ist außerdem ein PKW-Führerschein.
Wer sich in diesem Bereich ehrenamtlich engagieren möchte, wird gebeten, sich beim Seniorenbeauftragen Thomas Waldvogel (Telefon 08039 902345) zu melden. Ansprechpartnerin im Landkreis ist die Fachstelle Wohnberatung, Frau Brigitte Neumaier (Telefon: 08031 392 2281, E-Mail brigitte.neumaier@lra-rosenheim.de).
Holen Sie sich dazu kostenlose Tipps bei den Wohnberaterinnen und Wohnberatern im Landkreis Rosenheim. Und nutzen Sie mögliche Zuschüsse!
Liegen bei Ihnen schon leichte gesundheitliche Beeinträchtigungen vor?
Oder möchten Sie für die Zukunft vorsorgen und vorbeugend Ihr Zuhause anpassen?
Wenden Sie sich für weitere Informationen ganz unverbindlich an die Wohnberaterin oder den Wohnberater Ihrer Gemeinde oder an:
Über 20 % der Einwohner der Stadt Rosenheim sind älter als 65 Jahre. Mehr als ein Viertel der Bevölkerung in Deutschland wird 2050 über 67 Jahre alt sein. Die demographische Entwicklung führt zu steigender Altersarmut und zunehmender Vereinsamung von Seniorinnen und Senioren.
Hinzu können verschiedenste Problemlagen wie Schicksalsschläge, Erkrankungen, abnehmende körperliche Mobilität und zahlreichende andere Situationen kommen.
Studien machen deutlich, dass durch diese präventiven Hausbesuche die Mortalität sowie die Anzahl der Krankenhausaufenthalte bei Älteren deutlich sinken. Außerdem nehmen die betroffenen Menschen häufiger häusliche Pflegeangebote wahr und Altenheimaufenthalte werden geringer.
Mit Unterstützung der Stadt Rosenheim, ihrer Stiftungen und der Sparkassenstiftung Zukunft bietet die Caritas mit den „Präventiven Hausbesuchen“ bereits seit 2019 Beistand und Beratung für ein selbstbestimmtes Leben an.
Die Zahl der Hilferufe ist immens, steigt ständig und macht die Dringlichkeit deutlich.
Der Leiter des Sozialamtes Michael Keneder ist überzeugt: „Es ist uns wichtig, ganzheitliche Hilfen für Senior*innen anzubieten, um ein gutes, selbstbestimmtes Leben Zuhause in der vertrauten Umgebung zu ermöglichen. So werden wir das Projekt für drei Jahre verlängern“.
Ein weiteres Ziel ist die Stärkung und der Erhalt der Selbständigkeit, der physischen und psychischen Gesundheit sowie die Vermeidung von Vereinsamung, Isolation und Ausgrenzung.
Der Fokus liegt dabei auf einer möglichst frühen präventiven und aktivierenden Unterstützung von älteren Menschen in ihrem persönlichen häuslichen Umfeld.
Seniorinnen und Senioren der Stadt Rosenheim können sich im eigenen Zuhause oder in der Beratungsstelle unverbindlich und kostenfrei über verschiedene Hilfsmöglichkeiten informieren.
Zwei Sozialpädagoginnen beraten zum Beispiel über gesetzliche Leistungen, rechtliche Ansprüche, häusliche Hilfen, Gesundheitsförderung, Mobilität, soziale Beziehungen und Alltagsaktivitäten und alles, was aktuell ansteht. Eine Kontaktaufnahme kann durch den älteren Menschen selbst oder das soziale Umfeld erfolgen. Caritas-Zentrum Rosenheim, Tel. 08031 203-70.