Bild Panorama Gemeinde Griesstätt

Abgabe von Elektroaltgeräten und Batterien an den Wertstoffhöfen

Mit den neuen Annahmetheken für Elektroaltgeräte und Batterien auf den Wertstoffhöfen des Landkreises Rosenheim wird die Abgabe für die Bürgerinnen und Bürger einfacher und das mit Lithiumbatterien einhergehende erhöhte Brandrisiko verringert.

Künftig können Elektroaltgeräte sowie Gerätebatterien unter 500 Gramm an der zentralen Annahmetheke auf dem jeweiligen Wertstoffhof abgegeben werden. Die Annahmetheke ist am Logo „Elektrogeräte Rücknahme“ leicht zu erkennen. Die Wertstoffhofmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sortieren die Altgeräte und -batterien dann fachgerecht in die richtigen Sammelcontainer. Gerade Elektroaltgeräte mit fest verbautem Akku können leicht in Brand geraten und müssen deshalb extra erfasst, verpackt und transportiert werden. Aus Sicherheitsgründen werden die Bürgerinnen und Bürger zudem gebeten, Elektroaltgeräte und Batterien nur in Gegenwart bzw. in Abstimmung mit Mitarbeitenden des Wertstoffhofes an der Annahmetheke abzustellen.

Da Elektroaltgeräte wie z.B. Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Backöfen und Geschirrspüler meistens zu groß für die Annahmetheke sind, können diese Gegenstände weiterhin unter Abstimmung mit dem Wertstoffhofpersonal zum jeweiligen Abstellplatz gebracht werden.

Die Bürgerinnen und Bürger werden weiter darum gebeten,

  • Altbatterien bzw. -akkus vor der Abgabe des Altgerätes zu entnehmen, soweit dies zerstörungsfrei möglich ist und Beides an der Theke abzugeben,
  • für einen sicheren Transport der Lithium-Ionen-Akkus und der Batterien die Pole mit Klebeband abzukleben, um einen Kurzschluss zu vermeiden,
  • Gerätebatterien mit einem Gewicht größer als 500 Gramm und Batterien aus E-Bikes zum Umweltmobil zu bringen. Die Termine finden sich hier: Umweltmobiltermine. Da die Sicherheitsanforderungen höher sind, ist eine Annahme am Wertstoffhof außerhalb der Umweltmobiltermine nicht möglich.

Noch mehr Informationen zum Thema sind bei der Abfallberatung (Telefon: 08031/392-4313, E-Mail: abfallberatung@lra-rosenheim.de) erhältlich.


Entsorgung von Speiseölen und Fetten aus privaten Haushalten

An den Wertstoffhöfen der Landkreisgemeinden können Speiseöle und Fette abgegeben werden. Gesammelt wird dabei mit dem Öli-Mehrweg-Sammelsystem.

Dabei wird jedem Haushalt gegen eine einmalige Gebühr von einem Euro am Wertstoffhof ein leerer Mehrwegsammeleimer („Öli“) ausgegeben, der mit bis zu drei Litern Haushaltsölen und Fetten gefüllt werden kann. Ist der Öli-Eimer voll, kann er im Anschluss am Wertstoffhof kostenlos gegen einen leeren, sauberen Eimer ausgetauscht werden. In Flaschen oder andere Behältnisse abgefüllte Speiseöle und Fette werden am Wertstoffhof nicht angenommen – die Abgabe ist ausschließlich über den „Öli“ möglich.

Befüllt werden darf der Öli-Eimer mit gebrauchtem Frittieröl und Bratfett, mit Ölen von eingelegten Speisen, Butter, Margarine, Schmalz und abgelaufenen Speiseölen und –fetten. Nicht in den Öli-Eimer dürfen Mineral-, Motor- und Schmieröl, Mayonnaisen, Saucen, Speisereste oder sonstige Abfälle.

Heiße Öle und Fette dürfen bei der Befüllung des Eimers eine Temperatur von 40 Grad Celsius nicht überschreiten. Zudem sollte der Deckel bei Abgabe am Wertstoffhof gut verschlossen sein.

Keinesfalls sollte man altes Speiseöl über den Abfluss oder in der Toilette entsorgen, da dadurch die Abflussrohre verstopfen können und die Kanalisation, die Kläranlagen sowie die Umwelt unnötig belastet werden. Außerdem kann aus den gesammelten Mengen Energie (z.B. Biodiesel, Ökostrom und Wärme) gewonnen werden.

Weitere Informationen zum Öli finden Sie im Merkblatt Öli-Mehrweg-Sammelsystem oder bei der Abfallberatung (Telefon: 08031/392-4313, E-Mail: abfallberatung@lra-rosenheim.de).


Bioplastik richtig entsorgen

Aufschriften wie „kompostierbar“ oder „biologisch abbaubar“ auf Produkten wie Kaffeekapseln oder Einwegbechern führen oft zu Missverständnissen. Solche Produkte werden als Bioplastik bezeichnet. Auch wenn das Wort „Bio“ darin enthalten ist, dürfen diese nicht in der Biotonne oder in der freien Natur entsorgt werden.

Bioplastik sind Kunststoffe, die entweder anteilig aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt (biobasiert) oder als biologisch abbaubar deklariert wurden oder aber beide Eigenschaften aufweisen. Auch wenn bei der Herstellung keine fossilen Rohstoffe wie Erdöl verwendet werden, bleibt das hergestellte Material „Kunststoff“.

Bioplastik baut sich im Biomüll oder auch in der Umwelt kaum ab. Ein Kompostierungsversuch der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zeigt, dass sich Produkte aus Bioplastik unter realen Bedingungen in einer Kompostierungsanlage kaum abbauen und dort als Störstoffe eingestuft und unter großem Aufwand aussortiert und verbrannt werden müssen.

Durch die unvollständige Kompostierung mindert sich die Qualität des Komposts aufgrund von Bioplastikresten, Mikroplastik oder möglichen in den Biokunststoffen enthaltenen Schadstoffen, wie Weichmacher oder Pestizide.

Verkaufsverpackungen aus Biokunststoff sollen deswegen an den dafür vorgesehenen Container an den Wertstoffhöfen im Landkreis entsorgt werden, um sie im Anschluss zur weiteren Verwertung den Dualen Systemen zuzuführen.

Tipp: Vermeiden Sie unnötige Verpackungen und greifen Sie zu umweltfreundlicheren Alternativen bspw. wieder verwendbare Mehrwegangebote oder Verpackungen aus recycelten Materialien.

Weitere Informationen zum Thema Biokunststoff und dessen Umweltauswirkungen erhalten Sie unter www.abfall.landkreis-rosenheim.de und auf der Webseite der Homepage der Deutschen Umwelthilfe unter www.dhu.de/bioplastik.


Rückruf auf Wunsch bei der Abfallberatung und beim Containerdienst

Schnell und einfach per Online-Terminreservierung einen telefonischen Rückruf bei unserer Abfallberatung oder dem Containerdienst anfordern.

Sie benötigen eine ausführliche Beratung hinsichtlich der richtigen Entsorgung von Abfällen oder möchten einen Container bei unserem Containerdienst mieten?

Dann buchen Sie doch online einen festen Termin, an dem wir Sie zurückrufen dürfen. Den Link zur Reservierung finden Sie zum einen auf der Homepage des Landkreis Rosenheim, Abfallwirtschaft, hier auf unserer Homepage oder in der Abfall-App unter „Ansprechpartner“.

Im Reservierungstool können Sie dann Ihren gewünschten Wochentag und die gewünschte Uhrzeit auswählen sowie in einer kurzen Nachricht vorab Ihr Anliegen an uns mitteilen.

Natürlich erreichen Sie uns auch weiterhin ohne Reservierung per E-Mail oder telefonisch zu den üblichen Bürozeiten unter folgenden Kontaktdaten:

Abfallberatung:
Tel.: 08031 / 392-4313; E-Mail: abfallberatung@lra-rosenheim.de

Containerdienst:
Tel.: 08031 / 392-4355; E-Mail: containerdienst@lra-rosenheim.de


Energieberatung

Unabhängige Beratung durch GIH-Bayern e. V. für Privatpersonen, Kleinunternehmen und Kommunen

Nähere Informationen und Termine entnehmen Sie bitte dem Flyer (hier zum Download)

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Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien

Seit Januar 2025 gilt eine europaweit bestehende Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien.

In Deutschland und auch im Landkreis Rosenheim ist diese Pflicht längst erfüllt. Landkreisweit bestehen flächendeckende gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen für Alttextilien.

In die Container gehören gut erhaltene Alttextilien, also Kleidung und Schuhe sowie andere Stoffe, z. B. Vorhänge und Tischdecken. Ein Teil der Altkleider findet Verwendung als Second-Hand-Ware und eine Jeans mit Löchern wird vielleicht nicht mehr getragen, indes ist sie noch zur Herstellung von Putzlappen oder Malerflies geeignet. In die Restmülltonne gehören jedoch stark verschmutzte, schimmlige, ölige oder völlig unbrauchbare Textilien.

Problematisch ist die zunehmend schlechtere Qualität der gesammelten Kleidung. Hauptverantwortlich dafür ist „Fast Fashion“, der Trend hin zu Billigkleidung, die unter dubiosen Produktionsbedingungen hergestellt und über Plattformen wie TEMU auf den europäischen Markt gelangt. „Fast Fashion“ ist einer wirtschaftlichen Wiederverwertung kaum zugänglich. Gerade bei gemeinnützigen Organisationen fehlen dann die Erlöse für soziale Projekte. Beim Kleiderkauf sollte deshalb gelten: „Bewusst kaufen, getrennt entsorgen“.

Weitere Informationen erhalten Sie bei unserer Abfallberatung unter 08031/392 -4313 oder abfallberatung@lra-rosenheim.de


Biotonne statt Restmülltonne

Wertstoffhöfe geben zur Sammlung kostenlose Behälter aus

Biomüll wie Essensreste sollte nicht in der Restmülltonne landen, da aus ihm wertvoller Kompost hergestellt werden kann.

Um den Bürgerinnen und Bürgern das Sammeln und Transportieren der Bioabfälle zu erleichtern, werden bei allen Wertstoffhöfen des Landkreises Rosenheim sowie den Landkreiskompostieranlagen Bruckmühl und Eiselfing kostenlose 10l-Kunststoffbehälter und dazu passende Papiertüten ausgegeben. Plastiktüten oder Tüten, welche im Handel als kompostierbar bezeichnet werden (z. B. aus Biokunststoff) sollten nicht verwendet werden, da sie den Kompostierprozess behindern.
Eine Beschränkung bei der Ausgabe der Behälter gibt es nicht. Je nach Bedarf können auch mehrere Kunststoffbehälter mit nach Hause genommen werden.

In den Behältern können Bioabfälle wie zum Beispiel Nuss-, Mandarinen- oder Apfelschalen, sowie Knochenreste des Bratens gesammelt und im Anschluss kostenlos während der jeweiligen Öffnungszeiten in den Wertstoffhöfen des Landkreises sowie den Landkreiskompostieranlagen Bruckmühl und Eiselfing abgegeben werden.

Weitere Informationen erhalten Sie im dazugehörigen Flyer „Küchen- und Speiseabfälle“ unter www.abfall.landkreis-rosenheim.de sowie bei der Abfallberatung des Landkreises Rosenheim (Tel.: 08031/392 -4313; E-Mail: abfallberatung@lra-rosenheim.de).


Was zählt zum Elektroschrott?

Dass es sich bei Waschmaschinen oder Mikrowellen um Elektroschrott handelt, wissen die meisten. Es gibt jedoch auch Elektro- und Elektronikgeräte, die häufig nicht als solche erkannt und falsch entsorgt werden.

Verfügt ein Produkt über einen Stecker, ein Kabel oder Batterien, handelt es sich in der Regel um ein Elektrogerät. Ist es defekt oder hat es seine Lebensdauer erreicht, ist das Gerät separat zu entsorgen, damit es umweltgerecht verwertet werden kann. Dies trifft nicht nur auf klassische Elektrogeräte wie Waschmaschinen oder Fernseher zu, sondern auch auf jene, die ein untypisches Aussehen oder Design aufweisen oder über versteckte elektronische Funktionen verfügen und dadurch schwer erkennbar sind. Darunter fallen z. B. Grußkarten, die Musik abspielen, LED-Schuhe mit leuchtender Sohle, sprechendes Spielzeug, E-Zigaretten, Rauchmelder, E-Scooter, Bank- oder Krankenkassenkarten mit eingebautem Chip, elektrisch verstellbare Fernsehsessel, Massagesessel, Fahrradhelme mit eingebautem Rücklicht, Möbel oder Spiegel mit festverbauter Beleuchtung oder Lautsprechern, Tintenpatronen und Tonerkartuschen mit verbauten Microchips, kabellose Kopfhörer mitsamt ihrer Ladehülle, Fernbedingungen, Smartwatches oder stromerzeugende Jalousien.
Häufig landen solche Elektrogeräte fälschlicherweise in der Hausmülltonne, in Alttextilcontainern, im Metallschrott oder bei den Verkaufsverpackungen. Über diese Entsorgungswege werden sie keinem stofflichen Recycling zugeführt, wertvolle Rohstoffe wie Gold, Silber oder Kupfer gehen verloren und gefährliche Bestandteile wie Blei oder Flammschutzmittel können in die Umwelt gelangen. Auch eingebaute Lithium-Batterien führen bei falscher Entsorgung zu einer hohen Brandgefahr.
Das auf den Elektrogeräten abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist ebenfalls drauf hin, dass diese Geräte nicht in der Restmüll- oder sonstigen Abfalltonnen entsorgt werden dürfen.

Kostenlose Rückgabemöglichkeiten für Elektroschrott in haushaltsüblichen Mengen bestehen für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Rosenheim an den gemeindlichen Wertstoffhöfen. Nicht festverbaute Batterien und Akkus, Staubsauerbeutel u. ä. sollen vor der Abgabe aus den Geräten entfernt werden. Von der Annahme ausgenommen sind Nachtspeicheröfen und Photovoltaikmodule. Genauere Auskünfte hierzu sowie weitere Informationen zum Thema Elektroschrott erhalten Sie im Merkblatt „Elektro- und Elektronikaltgeräte“. Zusätzliche kostenlose Rückgabemöglichkeiten bestehen im Handel, sofern dort Elektrogeräte im Sortiment geführt werden und eine Gesamtverkaufsfläche von mind. 800 m² vorliegt. Auch der Onlinehandel ist zur Rücknahme von Kleingeräten verpflichtet. Ebenso können Altgeräte bei der Lieferung von Neugeräten kostenlos mitgegeben werden.

Besuchen Sie uns gerne auf unserer Homepage www.abfall.landkreis-rosenheim.de oder wenden Sie sich bei Fragen an unsere Abfallberatung (Tel.: 08031 / 392 -4313; E-Mail: abfallberatung@lra-rosenheim.de).


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