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In den vergangenen Wochen fanden zahlreiche Begehungen aller Projektbeteiligten in den Ortsteilen mit bereits verlegter Glasfaser-Infrastruktur statt. Dabei wurden sowohl von den Bürgern gemeldete Baumängel als auch noch nicht bekannte Mängel erfasst und durch das beauftragte Unternehmen im Nachgang fachgerecht beseitigt. Der Bauabschnitt 1 konnte somit zwischenzeitlich - die Gewerke Wiederherstellung der Oberflächen; Beseitigung von erfassten Mängeln und Montage-/Installationsarbeiten betreffend - vollständig abgeschlossen werden. Sämtliche Ergebnisse wurden dem Gemeinderat umfassend erläutert und es liegt eine vollumfängliche Dokumentation der errichteten Glasfaser-Infrastruktur vor.
Im Bauabschnitt 2 wurde das gleiche Vorgehen durchgeführt. Letzte Tiefbauarbeiten stehen kurz vor dem Abschluss und auch das Einblasen der Glasfaserkabel und die anschließenden Kundenaktivierungen sind bereits weit fortgeschritten. Auch hier wird die Abschlussdokumentation aller Voraussicht nach spätestens Ende Oktober2024 vorliegen.
Aktuell laufen die Netzbetreiberausschreibungen für den dritten und letzten Bauabschnitt. Der Fördergeber hat die einzuhaltende Vorgehensweise so festgelegt, dass mit einem Start der Tiefbauarbeiten erst im Sommer 2025 gerechnet werden kann.
Wir machen darauf aufmerksam, dass die Freilegung eines bereits fertig gestellten Glasfaser-Hausanschlusses sowohl in Bauabschnitt I, im laufenden Bauabschnitt II und im zukünftigen dritten Bauabschnitt schriftlich bei der Gemeindeverwaltung Griesstätt zu beantragen ist und von dieser genehmigt sein muss. Wenn diese Vorgehensweise nicht eingehalten wird, beziehungsweise keine schriftliche Genehmigung der Gemeinde zur Freilegung vorliegt, weisen wir darauf hin, dass durch eigenständig aufgedeckte Glasfaser-Hausanschlüsse die Gewährleistung des beauftragten Tiefbauunternehmens erlischt. Dadurch erfolgt ein Haftungsübergang auf die Person/die Firma, die den Hausanschluss freigelegt hat. Sollte das Leerrohr beim Einblasen des Glasfaserkabels nicht durchgängig sein, müssen die in diesem Zusammenhang entstehenden Mehrkosten, zur Herstellung der vollständigen Durchgängigkeit des Leerrohres durch den Hauseigentümer getragen werden.
Bei Bedenken zur Ausführung des fertiggestellten Glasfaser-Hausanschlusses, bitten wir um schriftliche Begründung an die Gemeindeverwaltung Griesstätt.
Insbesondere in Zeiten von Corona haben wir wieder gemerkt, dass die alten Kupferleitungen oft an ihre Grenzen kommen. Dies hat uns aufgezeigt welch enorme Bedeutung die Versorgung mit schnellem Internet in ländlichen Regionen und auch in unserer Gemeinde hat. Wir sollten jetzt nicht die Chance verpassen, die sich uns durch großzügige Förderprogramme bietet.
Es ist an der Zeit den Glasfaserausbau in unserer Gemeinde voranzutreiben und damit die Zukunft zu uns Nachhause zu holen. Ob am Arbeitsplatz, beim Unterricht und Arbeiten von Zuhause, Surfen oder Streamen, alle Generationen profitieren davon. In einer immer schnelllebigeren Welt führt langfristig kein Weg an der Glasfaser ins Haus und in die Arbeit vorbei und wir haben schon jetzt die Möglichkeit uns und auch die kommenden Generationen für diese Zukunft zu rüsten.
Die Gemeinde Griesstätt strebt die flächendeckende Versorgung aller Gebäude im Gemeindegebiet mit Glasfasertechnik an. Dieses Glasfasernetz wird durch die Gemeinde selbst errichtet und an einen Netzbetreiber verpachtet.
Unter nachfolgenden externen Links können Sie den aktuellen Stand des Breitbandausbaus in Griesstätt einsehen sowie Informationen vom Netzbetreiber AnschlussWerk erhalten:
Breitbandausbau in der Gemeinde Griesstätt
Netzbetreiber AnschlussWerk - Homepage und Informationen
Auftrag zur Herstellung eines Glasfaser-Hausanschlusses im Gebiet der Gemeinde Griesstätt