Verwenden Sie bitte die Funktionalität Ihres Browsers, um die Schriftgröße zu ändern. Die Tastatur-Kurzbefehle lauten folgendermaßen:
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Hinweise zur erweiterten Tastatursteuerung finden Sie unter Barrierefreiheit!
Die Freilegung von Glasfaser-Hausanschlüssen ist schriftlich bei der Gemeinde zu beantragen und von dieser zu genehmigen.
Liegt keine Genehmigung vor und wird ein Hausanschluss selbst aufgedeckt führt dies zum Gewährleistungsverlust gegenüber des Herstellerunternehmens. Daraus ergibt sich eine Haftungsübertragung auf die Person/die Firma, die den Hausanschluss freigelegt hat. Sollte die Leitung beim Einblasen des Glasfaserkabels nicht durchgängig sein, müssen alle dadurch entstandenen Kosten vom Eigentümer selbst getragen werden.
Sollten Bedenken zu der Ausführung des Hausanschlusses bestehen, ist dies schriftlich der Gemeinde mitzuteilen.
Bei Tiefbauarbeiten auf Privatgrundstücken ist vor Baubeginn ein Spartenplan in der Gemeinde anzufordern. Darin sind sämtliche Kanäle, Rohre und Leitungen verzeichnet, so dass Schäden durch Bauarbeiten vermieden werden können.