Wichtige Hinweise

Freilegung von Glasfaser-Hausanschlüssen

Die Freilegung von Glasfaser-Hausanschlüssen ist schriftlich bei der Gemeinde zu beantragen und von dieser zu genehmigen.
Liegt keine Genehmigung vor und wird ein Hausanschluss selbst aufgedeckt führt dies zum Gewährleistungsverlust gegenüber des Herstellerunternehmens. Daraus ergibt sich eine Haftungsübertragung auf die Person/die Firma, die den Hausanschluss freigelegt hat. Sollte die Leitung beim Einblasen des Glasfaserkabels nicht durchgängig sein, müssen alle dadurch entstandenen Kosten vom Eigentümer selbst getragen werden.
Sollten Bedenken zu der Ausführung des Hausanschlusses bestehen, ist dies schriftlich der Gemeinde mitzuteilen.

Tiefbauarbeiten auf Privatgrundstücken

Bei Tiefbauarbeiten auf Privatgrundstücken ist vor Baubeginn ein Spartenplan in der Gemeinde anzufordern. Darin sind sämtliche Kanäle, Rohre und Leitungen verzeichnet, so dass Schäden durch Bauarbeiten vermieden werden können.


Bebauungspläne

Alpenstraße
Eckerwiese
Gewerbegebiet Klosterfeld
Griesstätt Ost, Südost, Südwest
Max-Stoll-Straße
Radlersberg
Sondergebiet Photovoltaik
Stollwiese
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