Bild Panorama Gemeinde Griesstätt

Aktuelles in Griesstätt | Gemeinde

Wir machen darauf aufmerksam, dass die Freilegung eines bereits fertig gestellten Glasfaser-Hausanschlusses sowohl in Bauabschnitt I, im laufenden Bauabschnitt II und im zukünftigen dritten Bauabschnitt schriftlich bei der Gemeindeverwaltung Griesstätt zu beantragen ist und von dieser genehmigt sein muss. Wenn diese Vorgehensweise nicht eingehalten wird, beziehungsweise keine schriftliche Genehmigung der Gemeinde zur Freilegung vorliegt, weisen wir darauf hin, dass durch eigenständig aufgedeckte Glasfaser-Hausanschlüsse die Gewährleistung des beauftragten Tiefbauunternehmens erlischt. Dadurch erfolgt ein Haftungsübergang auf die Person/die Firma, die den Hausanschluss freigelegt hat. Sollte das Leerrohr beim Einblasen des Glasfaserkabels nicht durchgängig sein, müssen die in diesem Zusammenhang entstehenden Mehrkosten, zur Herstellung der vollständigen Durchgängigkeit des Leerrohres durch den Hauseigentümer getragen werden.
Bei Bedenken zur Ausführung des fertiggestellten Glasfaser-Hausanschlusses, bitten wir um schriftliche Begründung an die Gemeindeverwaltung Griesstätt.

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Es raucht, es brennt, die Feuerwehr wird alarmiert, die Einsatzkräfte rücken aus. Nicht immer steckt hinter dem Rauch aber ein Feuer, das gelöscht werden muss. Nicht angemeldete bzw. nicht anmeldepflichtige Daxenfeuer oder auch andere Brauchtumsfeuer lösen oft eine Falschalarmierung aus und binden Einsatzkräfte. Eine neue Online-Plattform soll Abhilfe schaffen. Künftig kann jeder, der im Landkreis Rosenheim, Miesbach und in der Stadt Rosenheim ein Daxenfeuer oder ein Brauchtumsfeuer plant, dies über das Internetmeldeportal www.daxenfeuer.de an die Integrierte Leitstelle (ILS) melden.

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