Die FFH-Richtlinie (92/43/EWG) schützt die biologische Vielfalt in der EU und verpflichtet die Mitgliedstaaten, natürliche Lebensräume sowie wildlebende Tiere und Pflanzen zu erhalten und dafür das Schutzgebietsnetz „Natura 2000“ aufzubauen. Fachbehörden erfassen und bewerten die Vorkommen von Lebensraumtypen und Arten und legen Maßnahmen fest, um einen günstigen Erhaltungszustand dieser Schutzgüter zu sichern. Die Ergebnisse fassen sie in einem Managementplan zusammen.
Während der Erstellung des Managementplans für das FFH-Gebiet „7939-301 Innauen und Leitenwälder“ wurde ein bislang nicht berücksichtigtes Vorkommen des Kammmolchs (Anhang II und IV FFH-RL) festgestellt. Um diese Art fachgerecht einzubeziehen, müssen nun zusätzliche Kartierungen durchgeführt werden. Ziel ist die Vervollständigung der Datengrundlage und die Integration in den bestehenden Managementplan. Der Managementplan hat informierenden Charakter und ist nur für Behörden verbindlich. Maßgeblich ist das sog. Verschlechterungsverbot (§ 33 BNatschG). Maßnahmen erfolgen in der Regel freiwillig und können gefördert werden.
Örtliche Ansprechpartner und weitere Informationen:
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Ihr zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Verfügung. Bei fachlichen Rückfragen wenden Sie sich bitte an die
Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (Lea-Sophie Vetter, lea-sophie.vetter@lwf.bayern.de).
https://www.bfn.de/abkommen-richtlinie/fauna-flora-habitat-richtlinie-ffh-richtlinie-richtlinie-9243ewg-des-rates-vom (Rechtsgrundlage)
https://www.bfn.de/management-0#anchor-6392 (Allgemeines zur Managementplanung)
http://www.lwf.bayern.de/biodiversitaet/natura2000/index.php (Allgemeines zur Umsetzung der FFH-RL in der Bayerischen Forstverwaltung)
