Es wird dringend darum gebeten, die Wahlplakate, Aufsteller usw. sämtlicher Parteien unversehrt zu belassen.
Die Werbeträger sind Eigentum der einzelnen Gruppierungen. Die mutwillige Zerstörung entspricht dem Tatbestand der Sachbeschädigung, kann durch die Eigentümer zur Anzeige gebracht und damit strafrechtlich geahndet werden .
Jedem Einzelnen steht eine freie politische Meinung zu und darf diese äußern.
Artikel 5 Grundgesetz
Freiheit der Meinung, Kunst und Wissenschaft
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.